Lernen die Moormerländer Politiker aus diesem Fehler?
Die Ostfriesland-Flagge, wer kennt sie nicht? Die Flagge, mit oder ohne Wappen, sieht man in zahllosen Gärten. Die Ostfriesische Landschaft hat sogar eine Version mit ihrem Landschaftswappen, in deren Zentrum der Upstalsboom abgebildet ist. Die Geschichte des Grafenwappens und des Landschaftswappens geht in das 17. Jahrhundert zurück. Die Farben schwarz-rot-blau stammen schließlich aus dem 19. Jahrhundert. Die ostfriesische Flagge gehört mittlerweile zu Ostfriesland wie Boßeln, Nordsee und die ostfriesische Sprache.
1957 wurde die ostfriesische Trikolore schwarz-rot-blau von der Landesregierung bestätigt (NLA AU Dep. 1 N Nr. 3476), sodass seitdem auch Behörden die ostfriesische Flagge bei offiziellen Anlässen hissen können. Die ostfriesische Flagge ist somit keine Vereinsflagge, sondern eine offizielle Flagge.
1998 ratifizierte die Bundesregierung das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Seitdem sind die Friesen, Dänen, Sorben und Sinti/Roma von der Bundesregierung als nationale Minderheiten anerkannt. Uns liegen keine Informationen vor, dass Artikel 5 des Rahmenübereinkommens vom Moormerländer Kulturausschuss berücksichtigt wurde. Man sollte diesbezüglich die Frage stellen, inwiefern die Politiker darüber informiert waren. Wir dürfen als Bürger doch erwarten und verlangen, dass sie die Gesetze kennen?
Rahmenübereinkommen, Art. 5, Abs. 1: Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.
Aufgrund der Geschichte, der offiziellen Anerkennung und der tatsächlichen Verwendung kann man die Flagge zweifelsfrei als Bestandteil ostfriesischer Identität einordnen. Um diesen Fehler zu korrigieren, haben wir eine Ostfriesland-Flagge vorm Moormerländer Rathaus aufgehängt. Wir können nur hoffen, dass diese wohlwollenden Politiker durch jene zur Reflexion angeregt werden und aus diesem Fehler lernen können. Und die Flagge? Die darf die Gemeinde für die nächste Gelegenheit behalten.